AGB

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH - GELTUNG

(1) Das BIKE-Women Camp in Molveno ist eine Veranstaltung der Delius Klasing Verlags GmbH.

(2) Aktuelle Änderungen der AGB’s werden im Internet unter www.bike-women.de veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmerin.

§ 2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN – SICHERHEITSMASSNAHME

(1) Die Teilnahme am ist ausschließlich Frauen vorbehalten.

(2) Teilnahmeberechtigt ist jede weibliche Person, die das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat und die Teilnahmegebühr in voller Höhe entrichtet hat.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmerinnen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmerrinnen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 ANMELDUNG - ANMELDEBESTÄTIGUNG - TEILNEHMERGEBÜHR – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – RÜCKERSTATTUNG - STORNO

(1) Die Anmeldung kann ausschließlich online auf der Homepage www.bike-women.de über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung per Online-Registrierung ist für die Teilnehmerin verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält die Teilnehmerin hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit vollständiger Bezahlung zustande. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro erhoben.

(2) Die Teilnahmegebühr für das BIKE-Women Camp beträgt € 489,- .

Den Leistungsumfang finden Sie unter www.bike-women.de

(3) Zahlungen können nur per Lastschrift oder Kreditkarte oder für Teilnehmerinnen mit ausländischer Bankverbindung per Überweisung erfolgen. Die durch Rücklastschrift entstandenen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten der Teilnehmerin.

(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmerinnen nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrages eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Veranstalter behält sich vor, eine Teilnehmerin jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese sich nicht an die in §2 Absatz 3 enthaltenen Vorgaben hält.

(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.

(6) Für das BIKE-Women Camp gelten folgende Stornierungsbedingungen:
eine Stornierung ist jederzeit möglich unter der Zahlung folgender Aufwandsentschädigung

--> 60 Tage vor VA Beginn 10 % von 489- €

--> 30 Tage vor VA Beginn 20 % von 489,- €

--> bis 14 Tage vor VA Beginn 50 % von 489,- €

--> ab 14 Tage vor VA Beginn 90 % von 489,- €

--> 7 Tage vor VA Beginn100 % von 489,- €

(7) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch die Teilnehmerin kann nur schriftlich, dem Veranstalter gegenüber, erfolgen.

(8) Für den Fall, dass eine Teilnehmerin aufgrund von Krankheit oder Verletzungen und den gesundheitlichen Folgen einer solchen nicht in der Lage sein sollte, an der Veranstaltung teilzunehmen, erstattet der Veranstalter den gesamten Teilnehmerbetrag zurück. (Vorlage ärtzliches Attest)

§ 4 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / HÖHERE GEWALT

Bei Ausfall der Veranstaltung, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie Bürgerkrieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Terror oder Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen etc.), die sich mittelbar oder unmittelbar auf das Austragungsland der Veranstaltung beziehen und der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Corona:

Für den Fall, dass der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund der Covid-19 Pandemie absagen muss (z.B. aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beteiligten), erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühren in voller Höhe oder der Teilnehmer überträgt seinen Startplatz auf das Folgejahr; im Falle der terminlichen Verlegung, entscheidet der Vertragspartner auf entsprechende Mitteilung des Veranstalters frei, ob er an der neu terminierten Veranstaltung teilnimmt oder den Teilnahmevertrag bei gleichzeitiger Erstattung der Teilnahmegebühren storniert.

§ 5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des Veranstalters beruht. Der Veranstalter haftet auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Jede Teilnehmerin ist angehalten, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Women-Camp, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, prüfen zulassen.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass die Teilnehmerinnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(3) Bei Beauftragung Dritter durch die Teilnehmerinnen z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch die Teilnehmerinnen selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von den Teilnehmerinnen einzuziehen. Es wird empfohlen eine Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.

§ 6 DATENERHEBUNG UND –VERWERTUNG

(1) Die bei Anmeldung von den Teilnehmerinnen angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmerin in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die Teilnehmerin kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

(4) Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.